Fachberatungsstelle für Familien & Fachkräfte
Fachberatungsstelle für Familien & Fachkräfte
Wir beraten Familien und Fachkräfte zu Hilfen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe – und begleiten Eltern durch den Antrag bis zum Bescheid.
- Familien
- Fachkräfte
- Gemeinsam beraten
Gut beraten – von der ersten Frage bis zum Bescheid
Anträge, Zuständigkeiten, Fristen: Wer ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf begleitet, steht oft vor einem Dschungel aus Formularen und Ämtern. Wir lichten ihn gemeinsam mit Ihnen.
Orientierung
Welche Hilfe kommt für Ihr Kind in Frage – und wer ist zuständig: Sozialamt, Jugendamt oder Krankenkasse?
Antragsberatung
Wir erklären Formulare, helfen beim Zusammenstellen der Unterlagen und beim Beantworten von Nachforderungen.
Begleitung bis zum Bescheid
Wir behalten Fristen im Blick, fragen gemeinsam mit Ihnen nach und begleiten Sie zu Gesprächen wie Teilhabe- oder Hilfeplangespräch.
Übergänge planen
Krippe, Kita, Schule, Ausbildung: Wir denken Wechsel früh mit, damit Hilfen ohne Lücke weiterlaufen.
Lotsen im Hilfesystem
Wir bringen Sie mit den richtigen Stellen zusammen – auch mit anderen Anbietern, Beratungsstellen und der EUTB.
Elterninformation
Verständliche Infoblätter, Checklisten und Elternabende zu Rechten, Leistungen und Verfahren.
Gut zu wissen: Wir beraten und begleiten Sie im Verfahren. Eine rechtliche Vertretung – etwa im Widerspruchs- oder Klageverfahren – übernehmen wir nicht. Dafür vermitteln wir Sie an die passenden Stellen, zum Beispiel an die EUTB, Sozialverbände oder Fachanwältinnen und Fachanwälte.
Zwei Rechtskreise, ein Ansprechpartner
Unser Fokus liegt auf den Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Fragen zu Therapien beantworten wir ergänzend.
Eingliederungshilfe
Für Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung – von der frühen Förderung bis zur Teilhabe in Kita, Schule und Freizeit.
Kinder- und Jugendhilfe
Für Familien, die im Alltag Unterstützung brauchen, und für Kinder mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII).
Ergänzend: Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie als Heilmittel – wir erklären, wie Verordnung und Förderung zusammenpassen.
Wissen teilen, Netzwerke stärken
Für pädagogische, therapeutische und medizinische Fachkräfte, für Kitas und Schulen sowie für Mitarbeitende in Sozial- und Jugendämtern.
Fachberatung
Anonymisierte Fallberatung zu Zuständigkeit, Verfahren und Fristen – telefonisch, digital oder vor Ort.
Fortbildung
Praxisnahe Veranstaltungen zu Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Teilhabeplanung.
Zu den FortbildungenArbeitskreise & Austausch
Regionale und interdisziplinäre Runden, in denen Praxis, Verwaltung und Familien voneinander lernen.
Arbeitshilfen
Checklisten, Fristenübersichten und Orientierungshilfen für den Arbeitsalltag.
So begleiten wir Sie durch den Antrag
Sie bestimmen, wie viel Unterstützung Sie möchten – von einem einzelnen Gespräch bis zur Begleitung über das ganze Verfahren.
- Kontakt aufnehmenTelefonisch oder per E-Mail – wir melden uns zeitnah mit einem Terminvorschlag.
- Situation klärenIm Erstgespräch schauen wir auf Ihr Kind, Ihren Alltag und die Frage, wer zuständig ist.
- Antrag vorbereitenGemeinsam füllen Sie die Formulare aus und stellen ärztliche Berichte und Nachweise zusammen.
- Verfahren begleitenWir behalten Fristen im Blick, helfen bei Nachforderungen und begleiten Sie zu Gesprächen.
- Bescheid besprechenWir erklären den Bescheid und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
Fristen haben Gewicht: Nach dem Gesetz muss ein Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, wenn kein Gutachten nötig ist (§ 14 SGB IX). Wir helfen Ihnen, diese Fristen im Blick zu behalten.
Wer die Fachberatungsstelle leitet
Michael Westermann
Referent · Geschäftsführer · Halle (Saale)
fachberatung@lt-pm.de„Familien scheitern selten innerhalb eines Bereichs. Sondern an den Übergängen.“Michael Westermann
Wenn die Frühförderung zur Einschulung endet, wenn aus einem Rezept ein Antrag wird, wenn unklar ist, ob Jugendamt oder Sozialamt zuständig ist – genau dort setzt die Fachberatungsstelle an. Michael Westermann erklärt, wie Pädagogik und Therapie zusammenwirken und was das Hilfesystem daraus macht – in Alltagssprache und rechtlich sauber eingeordnet.
- 15+Jahre Praxiserfahrung
- 50+Vorträge
- 30+Kooperationspartner
Sprechen Sie uns an
Wir vereinbaren gern einen Termin – telefonisch, digital oder persönlich in Halle.
Fachberatungsstelle
- Leitung
- Michael Westermann & Frau König
- Telefon
- 0345 69 46 12 73
- fachberatung@lt-pm.de
- Adresse
- Dessauer Str. 5
06118 Halle (Saale)
Das hilft uns im ersten Gespräch
Bringen Sie mit, was Sie bereits haben – es muss nicht vollständig sein.
- Bisherige Anträge, Schreiben und Bescheide der Ämter
- Ärztliche Berichte, Gutachten oder Entwicklungsberichte
- Berichte aus Kita oder Schule, falls vorhanden
- Ihre Fragen – gern auf einem Zettel notiert
Bitte senden Sie Gesundheitsdaten nicht unverschlüsselt per E-Mail. Unterlagen sichten wir gemeinsam im Gespräch.
